Der Bau eines Windparks stellt immer einen Eingriff in die Natur und die Landschaft dar.
Der Gesetzgeber hat deshalb geregelt, dass der Betreiber von Windkraftanlagen geeignete Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen hat.
Zum Schutz vor Wildverbiss wurde ein umlaufender Wildschutzzaun um die Strauchhecke angelegt,
auch die Obstbaumfläche wurde mit Wildschutzzaun und zusätzlichen Dreibock vor Wildverbiss geschützt.
Alle Rechte vorbehalten
WEAG Windkraft Konz GmbH & Co. KG